§ 1 / Leistungen
Die Fotografin verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Fotografin fertigt in eigener Leistung auf eigene oder fremde Rechnung Fotografien der Auftraggeber an. Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Druckereien etc. zu beauftragen. Die Fotografin ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels Fremdleistung zu erbringen.

§ 2 / Buchungsdauer
Die Buchungsdauer entspricht der Anwesenheit vor Ort.

§ 3 / Sonstige Kosten
Für zusätzlich buchbare Extras (z. B. weitere Dateien, Abzüge, Gestaltung von Papeterie oder Fotobüchern), Fahrt- und Übernachtungskosten, längere Shootingdauer oder weitere Personen beim Shooting können weitere Kosten anfallen. In diesem Fall werden die zusätzlich erbrachten Leistungen gesondert in die Rechnung aufgenommen oder gesondert abgerechnet. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer gesonderten Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Sonstige durch den Auftrag anfallende Kosten (z. B. Porto und Verpackung) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten der Auftraggeber.

§ 4 / Rechte
Die Fotografin ist Urheberin im Sinne des Gesetzes. Die Fotografin überträgt den Auftraggebern die zum Vertragsgegenstand gehörenden Bilddateien sowie das einfache Nutzungsrecht im privaten Bereich. Die Übergabe der Fotografien an Freunde und Verwandte zu deren privaten Gebrauch ist den Auftraggebern gestattet. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt, die angefertigten Fotografien im Internet (z. B. Website, Social Media  usw.), für Werbematerial (z. B. Flyer, Broschüren, Visitenkarten usw.) und für Ausstellungen oder Messen zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen. Die Auftraggeber erteilen hierzu ihr ausdrückliches Einverständnis.
Die Nachbearbeitung, Änderung oder der Verkauf der Fotografien ist ohne Zustimmung der Fotografin nicht erlaubt und wird ausdrücklich untersagt. Werden die Fotografien im Internet (z. B. Facebook) ausgestellt, ist auf Moments Fotodesign – oder Andrea Brown – als Urheber des Werkes hinzuweisen. Sämtliche Fotografien, Dateien und sonstige Waren (z.B. Papeterie, Fotobücher) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fotografin.

§ 5 / Rücktritt der Auftraggeber
Treten die Auftraggeber bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin von der Vereinbarung zurück, so sind 50 % des vertraglich vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an die Fotografin zu zahlen. Sollten bereits Kosten (wie z. B. Fahrtkosten, Hotelkosten u.s.w.) angefallen sein, so sind diese in tatsächlicher Höhe zu erstatten. Hiervon unberührt bleiben alle Fälle von höherer Gewalt (Unwetter, Katastrophen, Krankheit) und Einwirkungen von außen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Stornierung des Termins aufgrund Uneinigkeit keinen Erlass des Ausfallhonorars darstellt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht rückerstattet.

§ 6 / Haftung der Fotografin
Bezüglich der Gegebenheiten der Shootinglocation übernimmt die Fotografin keine Haftung. Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Im Falle von Verlust oder Beschädigung sprechen sich die Parteien gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto-Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen. Beschädigungen durch Trunkenheit sind von der Haftungsfreistellung ausgenommen. Sollte die Fotografin aufgrund besonderer Umstände (Unwetter, Katastrophen, Krankheit – auch von Familienangehörigen der Fotografin, Schwangerschaft) und Einwirkungen von außen (z. B. Ver- kehrsstörungen) zu dem vereinbarten Fototermin nicht oder nicht pünktlich erscheinen können, kann keine Haftung für daraus resultierende Folgen übernommen werden.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. der Werke schriftlich bei der Fotografin geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

§ 7 / Gestaltungsspielraum
Im Rahmen des Auftrags besteht für die Fotografin künstlerischer Gestaltungsspielraum. Ein Mangel kann von den Auftraggebern gegenüber der Fotografin hieraus nicht geltend gemacht werden. Des weiteren sind Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich der Shootinglocation und der verwendeten optischen und technischen Mittel ausgeschlossen. Über Art und Umfang der Bearbeitung entscheidet die Fotografin in eigenem Ermessen. Die Fotografin wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

§ 8 / Exklusivrecht
Die Fotografin ist die einzige professionelle Fotografin am vereinbarten Termin. Die Fotografin wird nicht für überbelichtete Bilder verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras verursacht werden. Ebenso kann die Fotografin nicht für Bilder verantwortlich gemacht werden, die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen gestört wurden bzw. gar nicht zustande kommen konnten.

§ 9 / Zahlung
Die vereinbarte Summe ist nach erfolgtem Fotoshootings fällig und kann in bar beim Fotoshooting oder per Überweisung beglichen werden. Der Datenträger mit den bearbeiteten Fotos oder ein Downloadlink werden den Auftraggebern nach Zahlungseingang sowie nach Fertigstellung der Bilder übergeben oder zugesandt. Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

§ 10 / Archivierung
Die Fotografin garantiert die Lesbarkeit der Dateien auf dem Datenträger zum Zeitpunkt der Übergabe. Die technisch bedingte Dauer der Lesbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden. Sofern die Dateien via Downloadlink an die Auftraggeber übermittelt werden, so kümmern sich die Auftraggeber um den Download und die Sicherung der Dateien. Die Dateien werden von der Fotografin ein Jahr ab Übergabe der Dateien an die Auftraggeber archiviert. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen sowie unbearbeitete Bilddateien, verbleiben bei der Fotografin.

§ 11 / Gerichtsstand
Es wird die Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten der Geschäftssitz von Moments Fotodesign.

§ 12 / Kleinunternehmerregelung
Nach § 19 (Kleinunternehmerregelung) UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.

§ 13 / Datenschutz
Die Fotografin erhebt personenbezogene Daten nur in dem vom Auftraggeber  zur Verfügung gestellten Umfang. Die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung und Abwicklung der vom Auftraggeber aufgegebenen Bestellung sowie zur Bearbeitung der Anfragen des Auftraggebers. Nach vollständiger Auftragsabwicklung werden alle personenbezogenen Daten zunächst unter Berücksichtigung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und dann nach Fristablauf gelöscht, sofern der Auftraggeber der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt hat. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ohne die ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Dienstleistungspartner, die die Fotografin zur Abwicklung des Auftrages benötigt. In diesen Fällen beachtet die Fotografin strikt die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten.

§ 14 / Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung in einem der Schriftform genügenden Nachtrag eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, die rechtlich gesehen wirksam ist und wirtschaftlich betrachtet dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.